Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand: Mai 2021

 

Definitionen:

iNetPro: Ist eine Plattform für Affiliate Marketing, die von der iProspect GmbH betrieben wird.

Advertiser: Ist eine juristische Person, die sich dem iNetPro angeschlossen hat, um vermarktet zu werden bzw. seine Produkte oder Dienstleistungen vermarkten zu lassen. 

Publisher: Ist Betreiber einer Webseite, einer Applikation oder Anbieter einer Dienstleistung (E-Maildienste).

 

1. Vertragsschluss

Durch Übermittlung des Registrierungsformulars (Angebot) bewirbt sich die im Registrierungsformular genannte Person („der Publisher“) um die Teilnahme am iNetPro, um Advertiser sowie deren Produkte zu vermarkten.

Der Publisher sichert zu, während der Laufzeit des Vertrags dafür einzustehen, dass alle im Registrierungsformular angegebenen Informationen vollständig, wahrheitsgetreu, fehlerfrei und nicht irreführend sind und diese vom Publisher immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Mit Übermittlung des Registrierungsformulars akzeptiert der Publisher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher, allgemeine Geschäftsbedingungen des Publishers finden keine Anwendung.

Die Annahme der Registrierung liegt im Ermessen der iProspect GmbH. Die Annahme oder Ablehnung der Registrierung wird dem Publisher per E-Mail mitgeteilt. Mit Bestätigung der Registrierung durch die iProspect GmbH kommt zwischen Publisher und der iProspect GmbH ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann gemäß den Bestimmungen gemäß Ziffer 9 gekündigt werden.

Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Publisher die kampagnenspezifischen Bedingungen des Advertisers einhalten und entsprechend umsetzen. Die kampagnenspezifischen Bedingungen des Advertisers werden dem Publisher durch den Advertiser vor Bewerbung und Zulassung zur Kampagne zur Verfügung gestellt.  

 

2. Beziehung zu Advertiser

Die dem Publisher über die iNetPro zugänglich gemachten Kontaktmöglichkeiten zu Advertisern darf der Publisher ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks nutzen. Während der Laufzeit dieses Vertrags ist es dem Publisher insbesondere untersagt, Advertiser zu Direktkooperationen unter Umgehung des iNetPro aufzufordern sowie eine derartige Kooperation einzugehen.

 

 

 

3. Zahlungsabwicklung

Schuldner der Zahlungen gegenüber dem Publisher ist der Advertiser. Die iProspect GmbH übernimmt lediglich die administrative Zahlungsabwicklung für den Advertiser.

Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren. Weist das Transaktionskonto des Publishers am Ende eines Auszahlungsintervalls, welches vom Advertiser festgelegt wird, ein Guthaben von mindestens 20 EUR auf, wird dieses beim nächsten Zahlungslauf ausgezahlt. Der Publisher kann die Auszahlungshöhe auch selbst festlegen. Hierfür steht dem Publisher im passwortgeschützten Programmbereich eine entsprechende Funktion zur Verfügung.

 

4. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen strengstes Stillschweigen zu wahren und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn dies ist für die Erfüllung bzw. Durchführung dieses Vertrages erforderlich. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Informationen zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Parteien, sowie Konditionenvereinbarungen. Die Parteien stellen sicher, dass die von ihnen zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter, Berater oder Dienstleister entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

Nicht vertraulich sind nur solche Informationen und Unterlagen bzw. Tätigkeiten die

a) bereits öffentlich bekannt sind oder während der Gespräche und Verhandlungen öffentlich bekannt werden, unabhängig davon, ob eine Partei dies zu vertreten hätte;

b) die eine Partei legal auf anderem Wege erlangt hat als dadurch, dass die andere Partei diese Informationen und Unterlagen im Rahmen dieses Projekts zur Verfügung stellt;

c) einer Partei bereits vor Unterzeichnung dieser Vereinbarung bekannt waren;

d) seitens der Partei, die die Informationen oder Unterlagen gibt, ausdrücklich als nicht vertraulich bezeichnet werden.

Der Publisher hat seine Zugangsdaten zu iNetPro, insbesondere das Zugangspasswort, geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Publisher die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies dem Advertiser unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten ist der Advertiser zur sofortigen Sperrung des Zugangs zum Partnerprogramm berechtigt.

 

5. Datenschutz

iProspect und der Publisher kommen ihren jeweiligen Pflichtengemäß den Vorgaben der DSGVO nach.

iProspect verarbeitet personenbezogene Daten des Publishers zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen. Dies umfasst die Bereitstellung von Abrechnungsdaten der Advertiser, bei denen der Publisher registriert ist, über die Plattform iNetPro. Einzelheiten finden sich unter den Datenschutz-Hinweisen auf der Plattform iNetPro.

 

6. Haftung

Der Publisher ist verantwortlich und haftet, für alle Aktivitäten, die über seinen autorisierten Account ausgeführt werden.

Die iProspect haftet nur bei Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Publisher regelmäßig vertrauen darf (sog. wesentliche Vertragspflichten). Im Übrigen ist die Haftung der iProspect ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der iProspect auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstigen Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, für Schäden, die aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person eingetreten sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.

 

7. Vertragsbeendigung

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Wird das Vertragsverhältnis ordentlich gekündigt, werden bereits beauftragte oder laufende Kampagnen hiervon nicht erfasst. Diese werden unter Fortgeltung dieser Vertragsbedingungen durch den Publisher wie beauftragt abgewickelt.

Hiervon unbenommen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere aber nicht abschließend in folgenden Fällen vor:

a) bei einem Verstoß gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

b) bei einem Verstoß gegen die DSGVO

c) Drohung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen oder sonstige Zahlungsunfähigkeit des Publishers oder der iProspect GmbH.

 

8. Integritätsklausel

Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen.

Die Parteien stellen insbesondere sicher, dass weder sie noch etwaig von ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses betraute Dritte in irgendwelche Aktivitäten, Praktiken oder sonstige Verhaltensweisen anwenden oder dulden, die einen Verstoß gegen den UK Bribery Act (Bribery Act 2010 (c. 23)) oder sonstige der Korruptionsvermeidung und Korruptionsbekämpfung dienenden Regelungen darstellen können. Insbesondere stellen sie sicher, dass weder sie noch ein etwaig von ihnen eingesetzte Dritte im Rahmen von Vertragsanbahnungen oder Durchführungen unzulässige Zahlungen oder sonstige Vorteilsgewährungen anbieten, annehmen oder vermitteln. Weiterhin stellen sie sicher, dass weder sie noch etwaig von ihnen mit der Durchführung beauftragte Dritte unzulässige Zahlungen oder sonstige Vorteilsgewährungen an Amtsträger anbieten, in Aussicht stellen oder gewähren.

Die Parteien stellen sicher, dass sie die sich aus allen maßgeblichen Anti-Korruptionsregelungen ergebenden Verpflichtungen im eigenen Unternehmen implementiert hat und dauerhaft überwacht. Insbesondere werden sie von ihnen eingesetzten Mitarbeiter und sonstige Dritte entsprechend anleiten und überwachen.

 

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

Ist der Publisher Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, vereinbaren die Parteien für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen der iProspect GmbH und dem Publisher ergeben, das ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main ist.

Das anwendbare materielle Recht ist das deutsche Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.